Preis für das Netzwerk

Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e. V. hat in diesem Jahr die Georg-Fritze-Gedächtnisgabe des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Mitte erhalten. Im Gedenken an den Evangelischen Kölner Pfarrer Georg Fritze (1874–1939), Gründungsmitglied der Bekennenden Kirche und ebenso früher wie entschiedener Gegner der Nationalsozialisten, zeichnet der Kirchenkreis jedes Jahr Menschen und Institutionen aus, die sich in besonderer Weise für Opfer von Diktatur, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen einsetzen oder selbst Opfer von Gewalt sind. Zu den bisherigen Preisträgern gehören u.a. Pro Asyl, der Kölner Flüchtlingsrat und medico international.

Wir dokumentieren hier einige Eindrücke der Preisverleihung am 25. August 2024 in der Kölner Christuskirche sowie die Dankesrede, die Jan Niklas Collet [JNC] und Jan Henkel [JH] stellvertretend für das Netzwerk gemeinsam gehalten haben.

Jan Niklas Collet und Jan Henkel nehmen die Georg-Fritze-Gedächtnisgabe stellvertretend für das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e. V. von Superintendentin Susanne Beuth entgegen. || Alle Bilder auf dieser Seite: © Claudia Keller

Sehr geehrter Herr Staatsminister a. D. Kutschaty,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Wolter,
sehr geehrter Herr Kirchenrat Nikodemus, lieber Rafael,
sehr geehrte Frau Superintendentin Beuth,
liebe Miriam und lieber Christoph,
liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter unseres Netzwerks,
liebe Freundinnen und Freunde,
und, ganz besonders, liebe Homeira,
sehr verehrte Damen und Herren,

[JNC] Es ist für uns eine große Ehre, heute die Georg-Fritze-Gedächtnisgabe für das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW entgegenzunehmen.

In meiner Funktion als Vorsitzender unseres Netzwerks darf ich dies zusammen mit Jan Henkel tun, der seit den 1990er Jahren bis 2022 unermüdlich im Netzwerk Kirchenasyl Geflüchtete unterstützt und Kirchenasyle in Köln und ganz NRW begleitet hat. Es ist an mir, auch Dir an dieser Stelle für dein Engagement nochmals ausdrücklich zu danken. Denn ohne dich wäre das Kirchenasyl in NRW nicht das, was es heute ist. Dass heute ungefähr ein Drittel aller Kirchenasyle in ganz Deutschland in NRW stattfinden, geht natürlich nicht nur, aber wenigstens in Teilen auch auf deine Kappe.

Für die Anerkennung unserer Arbeit der letzten Jahre und Jahrzehnte, die mit der Verleihung der Georg-Fritze-Gedächtnisgabe verbunden ist, möchten wir dem Evangelischen Kirchenkreis Köln-Mitte von Herzen Danken.

Zugleich verstehen wir diese Ehrung auch als ein grundsätzliches Signal, das die hohe Bedeutung des Kirchenasyls hervorhebt.

Diese Bedeutung wird auch durch die stetig steigenden Kirchenasylzahlen der letzten Jahre bestätigt. So gab es im vergangenen Jahr etwa 2000 Kirchenasyle in Deutschland und etwa 600 in NRW. Auch in diesem Jahr zeichnet sich ein ähnlich hohes Niveau der Kirchenasylzahlen ab. Hinter diesen Zahlen verbergen sich etliche individuelle Leben von Menschen, die in Deutschland und in NRW jedes Jahr durch ein Kirchenasyl vor einer Abschiebung geschützt werden.

In fast 100% der Fälle geht es dabei um Abschiebungen in andere europäische Länder. Denn nach der Dublin-III-Verordnung müssen Menschen ihren Asylantrag in Europa in dem Land stellen, an dem sie zuerst europäischen Boden betreten. Wer in Deutschland Asyl beantragt, aber zuvor bereits in einem anderen Mitgliedsstaat registriert wurde, dessen Asylantrag wird also hier gar nicht geprüft, sondern es wird gesagt: Wir sind gar nicht zuständig, der Asylantrag muss in diesem anderen Staat durchgeführt werden. Die Betroffenen werden gezwungen, dort ihren Asylantrag zu stellen, egal ob sie dort ein faires Asylverfahren, einen Rechtsbeistand, eine Unterkunft oder Schutz erhält. Tatsächlich sind die Bedingungen auch in vielen Mitgliedsstaaten derart katastrophal, dass eine Abschiebung dorthin aus menschenrechtlicher Perspektive unverantwortbar wäre. Ein Kirchenasyl ist dann häufig die letzte Möglichkeit, um eine solche inhumane Abschiebung noch zu verhindern. Denn wer nicht innerhalb von normalerweise sechs Monaten in das entsprechende Land abgeschoben wird, der kann seinen Asylantrag dann in Deutschland stellen. Deutschland muss seinen Asylantrag dann prüfen und darf ihn oder sie nicht mehr in das europäische Ersteinreiseland abschieben. Entsprechend viele Menschen wenden daher sich an uns (und andere Stellen) auf der Suche nach Kirchenasyl.

Auch wenn wir nur einem Bruchteil dieser Anfragen entsprechen können; und auch wenn die steigenden Kirchenasylzahlen ein Seismograf für den immensen Druck sind, der auf den Betroffenen lastet, ist diese Entwicklung ein gutes Zeichen – denn in ihr bildet sich auch ab, dass zunehmend mehr Kirchengemeinden dazu bereit sind, Menschen Kirchenasyl zu gewähren und damit einen effektiven Schutz vor den staatlichen Abschiebungen bereitzustellen. Auch wenn der Relevanzverlust und die sinkenden Mitgliederzahlen der Kirchen die Möglichkeiten des Kirchenasyls auf lange Sicht eher nicht verbreitern werden, ist dies eine erfreuliche Entwicklung. Sie wird hoffentlich weiter an Fahrt gewinnen und weitere Gemeinden zur Gewährung von Kirchenasyl motivieren.

Aber was für uns als Kirchenasylbewegung ein Erfolg und eine positive Entwicklung ist, ist aus der Sicht staatlicher Behörden oft genau das Gegenteil. Wahrscheinlich auch angesichts der steigenden Kirchenasylzahlen mussten wir in den letzten Monaten daher wiederholt auch Fälle verzeichnen, in Ausländerbehörden kirchengeasylgewährende Gemeinden unter Druck gesetzt haben und mit der gewaltsamen Räumung eines Kirchenasyls gedroht oder diese sogar durchgeführt haben. Seit dem Juli 2023, als in Lobberich/Nettetal ein Kirchenasyl gewaltsam geräumt wurde – auf öffentlichen und politischen Druck hin konnte die Abschiebung dort in letzter Sekunde noch gestoppt werden –,gab es deutschlandweit mindestens sieben Räumungen oder Räumungsversuche – mehr als in den zehn Jahren davor zusammen.

Das ist die aktuelle Situation des Kirchenasyls zusammengefasst: steigende Kirchenasylanfragen; steigende Kirchenasylbereitschaft; steigender Druck auf dem Kirchenasyl durch staatliche Behörden; und das alles im Kontext einer Asyl- und Migrationspolitik, der (auf allen Ebenen und – wie hervorgehoben werden muss – quer durch so gut wie alle Parteien) seit Jahren nichts anderes einfällt als eine Verschärfung nach der nächsten.

[JH] Danke, ich bin froh, dass die Arbeit von Asyl in der Kirche im operativen Geschäft von jungen engagierten Menschenrechtler*innen mit viel Power fortgeführt und weiterentwickelt wird. Die erste Generation des Netzwerks zu der die Pfarrer*innen Kurt-Werner Pick und Gabriele Spieker und der bis heute aktive Asylanwalt Michael Gödde gehörten, haben in den 1990er Jahren die Weichen für ein unabhängiges und unbestechliches Netzwerk gestellt. Es verbindet das politische Engagement gegen eine menschenfeindliche Flüchtlingspolitik mit der direkten Unterstützung Geflüchteter. Ihnen und den vielen anderen Engagierten aus Kirchengemeinden und antirassistischen Initiativen gebührt dieser Preis. Wie Jan Niklas gerade schon geschildert hast, ist der Druck hoch, und das war er immer schon. Den Menschen, die Kirchenasyl suchen, droht unmittelbar die Abschiebung, manche mussten ihre Asylunterkunft verlassen und sich verstecken. Sie haben kein Dach mehr über dem Kopf und jegliche Sicherheit verloren. Im Netzwerk wird deshalb unter hohem zeitlichen Druck nach Lösungen und nach Kirchenasylen gesucht. Wir wissen, dass von der Einrichtung eines Kirchenasyls in einer Gemeinde nicht weniger als das Leben eines einzelnen Menschen oder einer ganzen Familie abhängen kann. Die Gefahr an Leib und Leben ist in der Beratungspraxis allgegenwärtig. In den letzten Jahren haben uns immer mehr Anfragen oder nennen wir es genauer dringende Bitten um ein Kirchenasyl erreicht. Jede Anfrage hat ihre Berechtigung und hinter jeder steckt das Schicksal eines Menschen, der nicht ohne Grund hierher geflohen ist. Längst können wir nicht alle Anfragen bearbeiten und schon gar nicht allen Geflüchteten, denen Gefahr droht ein Kirchenasyl anbieten. Doch jedes einzelne Kirchenasyl zeigt uns, wie notwendig dieser Einsatz gegen Abschiebung ist.

Meena Rahim (Name redaktionell geändert) ist 24 Jahre alt, ausgebildete Rundfunk- und Fernsehjournalistin, als sie 2018 aus Afghanistan vor der Gewalt ihres Ehemannes, der sie in Afghanistan schutzlos ausgeliefert ist, nach Deutschland flüchtet. Drei Monate nach ihrer Ankunft wird ihr Asylantrag ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe abgelehnt. Sie soll nach Italien abgeschoben werden und hier ihren Asylantrag stellen.. Ihr Rechtanwalt interveniert mit einem Eilantrag den er mit Berichten italienischer Menschenrechtsorganisationen begründet. Gerade für junge geflüchtete Frauen sei die Lebenssituation von Obdachlosigkeit, fehlender Fürsorge und die Bedrohung mit sexualisierter Gewalt bis zu organisierter Zwangsprostitution geprägt. Der Eilantrag auf Abschiebeschutz wird im September vom Verwaltungsgericht Düsseldorf wortreich und die Berichte relativierend abgelehnt. Sie kann jetzt also nach Italien abgeschoben werden. Im Januar 2019 wird die geplante Abschiebung  von der zuständigen Ausländerbehörde abgesagt, weil sie sich nicht in der zugewiesenen Unterkunft aufhält. Der Druck auf Meena wächst und mit ihm die Verzweiflung und Angst vor neuer Gewalt, der sie wieder schutzlos ausgesetzt wäre. Sie erkrankt schwer und wird drei Wochen im Krankenhaus behandelt. Im Februar 2019 nimmt schließlich die Thomaskirche sie zusammen mit einer jungen Iranerin, die ebenfalls nach Italien abgeschoben werden soll, ins Kirchenasyl auf. Ein im März beim BAMF eingereichtes Härtefalldossier wird bereits nach wenigen Tagen abgewiesen. In der Begründung heißt es unter anderem:

„Hinsichtlich der im Dossier geschilderten Suizidalität der Frau Rahim ist festzuhalten, dass die Antragstellerin bei ihrer Anhörung im Mai 2018 gegenüber dem Bundesamt erklärte gesund zu sein. Das nun dem Dossier beigefügte Attest vom Februar 2019 konnte aus zeitlichen Gründen bis dato noch nicht vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gewürdigt werden und ist folglich Hauptgegenstand der vorliegenden Härtefallprüfung.“

Im Juli schließlich entscheidet das Verwaltungsgericht, dass ein erneuter Eilantrag auf Grundlage eines aktuellen fachärztlichen Gutachtens einen einstweiligen Abschiebeschutz begründet. Das Kirchenasyl kann also nach vier Monaten erfolgreich beendet werden. Das Verwaltungsgericht urteilt ein Jahr später auch im Hauptverfahren, dass der Dublin-Bescheid des BAMF aufzuheben ist. Eine Seltenheit: fast wie ein Sechser im Lotto. Ohne den Schutz des Kirchenasyls im Kölner Agnesviertel wäre sie zu diesem Zeitpunkt seit mehr als einem Jahr nicht mehr in Deutschland gewesen. Vielleicht wäre sie auch nicht mehr am Leben gewesen. Im September 2020 wird sie schließlich als Geflüchtete nach der Genfer Konvention anerkannt.

[JNC] Geschichten wie die von Meena könnten wir Ihnen hier etliche erzählen. Nicht nur, aber in der Mehrzahl geht es dabei gegenwärtig um Abschiebungen in Länder auf der sogenannten Balkan-Route, also Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Litauen, Lettland oder Polen. Viele Menschen, die uns ihre Geschichten anvertrauen, haben in diesen Ländern bereits unvorstellbares erlebt wie illegale Pushbacks; extreme Gewalt durch Polizeikräfte, die ihnen häufig auch ihre Wertsachen, Mobiltelefone und ihr Geld entwenden; eine sogenannte „Unterbringung“ unter katastrophalen hygienischen Bedingungen, die teilweise zu Erkrankungen oder zum Insektenbefall führen; Versorgung mit zu wenigen oder verdorbenen Lebensmitteln; ausbleibende oder mangelnde medizinische Versorgung sowie Rechtsberatung; von sozialer Unterstützung ganz zu schweigen.

All das ist eigentlich auch beim BAMF bekannt und in vielen Fällen übrigens durch Menschenrechtsberichte oder Presseberichterstattung bestens dokumentiert. Es wird von den deutschen Behörden aber, solange es nur irgendwie geht, geflissentlich ignoriert – und zwar entlang der ganzen Kette vom BAMF über die Verwaltungsgerichte bis hin zur Dossierablehnung.

Auf letzteres möchte ich hier noch etwas näher eingehen. Seit 2015 wird in jedem Kirchenasyl ein Härtefalldossier geschrieben. In diesem Dossier jeweilige Kirchengemeinde, warum sie in diesem individuellen Fall Kirchenasyl gewährt. Auf dieses Verfahren haben sich die Kirchen und der Staat 2015 nach einem längeren öffentlichen Streit um das Kirchenasyl geeinigt. Die Befriedung dieses Konflikts durch das Dossierverfahren bestand im Versuch der Entpolitisierung des Kirchenasyls: Es sollte keinesfalls eine grundsätzliche Kritik am Dublin-System implizieren, sondern allein eine pragmatische Lösung in bestimmten individuellen Härtefällen darstellen. 

Nach der Einführung des Dossierverfahrens 2015 gab es auch zunächst zahlreiche positive Entscheidungen nach eingereichten Härtefalldossiers. Bis Mai 2016 konnten wir im in den von uns eingereichten Dossiers 93% positive Dossierentscheidungen verzeichnen und keine einzige negative. In den übrigen 7% fällte das BAMF keine Entscheidung über das Härtefalldossier vor Ablauf der Überstellungsfrist im Dublinverfahren – was de facto bedeutet, dass die Zuständigkeit für das Asylverfahren dann an Deutschland übergeht. Das änderte sich ab Mai 2016. Bis August 2018 wurden nur noch 4% der von uns eingereichten Dossiers positiv entschieden und danach so gut wie keines mehr. Bis 2022 wurden dafür so gut wie alle von uns eingereichten Härtefalldossiers negativ entschieden. Mittlerweile werden Härtefalldossiers nur noch in den seltensten Fällen überhaupt überhaupt durch das BAMF entschieden.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Wie ist diese Veränderung zu erklären? Die Antwort ist  einfach: Im Mai 2016 wechselte die Zuständigkeit über die Entscheidung von Härtefalldossiers im BAMF. Lag diese bis dahin in der Abteilung für Qualitätssicherung, wurde sie nun der Dublin-Abteilung übertragen. Das ist, mit anderen Worten, in etwa so wie wenn derjenige, der die Kasse führt, auch derjenige ist, der die Kasse prüft.

Dieser Wechsel der Zuständigkeit war offensichtlich eine politische Entscheidung. Denn wenn das BAMF selbst Härtefalldossiers in Kirchenasylfällen massenhaft positiv entscheiden würde, käme das ja einer Anerkennung gleich, dass das BAMF in allen diesen Fällen ursprünglich falsch entschieden hat. Das 2015 eingeführte Kirchenasylverfahren würde seinen Zweck der Entpolitisierung des Kirchenasyls geradewegs ad Absurdum führen: Es würde unter der Hand bestätigen, dass sich in den konkreten individuellen Lebensgeschichten der Betroffenen offensichtlich systematische Abgründe eines menschenverachtenden Systems niederschlagen. Aber es kann nicht sein, was nicht sein darf.

[JH] Diese Dublin-Verordnungen, denen nicht nur Meena fast zum Opfer gefallen wäre, haben seit den neunziger Jahren ein menschenverachtendes System der Verantwortungslosigkeit gegenüber Flüchtlingen geschaffen an dem Verwaltung und Gerichte durch eine restriktive Auslegung mitwirken. Mit jedem Kirchenasyl beanstandet die Kirchenasylbewegung die unzumutbaren Härten dieses Abschiebe-Wanderzirkurs innerhalb der europäischen Länder, die sich im individuellen Leben von Menschen manifestieren, und fordert für sie Schutz und Sicherheit. Die einzige humanitäre Alternative zum heutigen Dublin-System ist die gerechte Verteilung der Kosten für die Geflüchteten und nicht die Verteilung der Menschen unter Zwang innerhalb der EU oder gar die Internierung in Lager außerhalb der EU. 

Ein solcher Wechsel der Paradigmen ist freilich gar nicht in Sicht. Die Beschlüsse der europäischen politischen Gremien und bislang vorliegende Entwürfe zu einer erklärten Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik zeigen das Gegenteil: mehr vom Falschen, weniger Rechte, mehr Ablehnungen und Ausschlüsse, eine Verschärfung der Dublin-Regeln.

Bei all dem denken wir heute auch in jedem Moment an die Opfer des furchtbaren Anschlags in Solingen. Dieses Verbrechen wurde mit ungeheurer Menschenverachtung ausgeführt, die Fanatikern eigen ist.

Während wir uns hier versammeln, versammeln sich extreme Rechte in Solingen, um die Tat für ihre menschenverachtende Agenda zu instrumentalisieren und fordern Massenabschiebungen. Dieser rassistischen Stimmungsmache treten wir entschieden entgegen – und wir sind allen dankbar, die sich jetzt gerade zwischen den Mob und die Solinger Flüchtlingsunterkunft und ihre Bewohner stellen, die mit dieser abscheulichen Sache nichts zu schaffen haben. Die Behauptung, die Abschiebung in ein anderes Land sei eine sinnvolle Strafe und bedeute Schutz, weisen wir zurück. Eine Abschiebung darf niemals eine Strafe sein.

Für uns stehen die Trauer um die Getöteten, die Solidarität und das Mitgefühl mit den Angehörigen und den Verletzten an erster Stelle. Aus derselben Haltung heraus sind wir in NRW seit 30 Jahren in der Kirchenasylarbeit aktiv, denn auch hier geht es um Solidarität und Empathie mit den Betroffenen von Gewalt und eklatanten Menschenrechtsverletzungen. Es ist völlig klar, dass beides nicht gegeneinander ausgespielt werden darf.

Längst können die Kirchenasylbüros des Netzwerks in Münster und Köln  nicht alle Anfragen bearbeiten und schon gar nicht allen Geflüchteten denen Gefahr droht ein Kirchenasyl anbieten. Doch jedes einzelne Kirchenasyl zeigt uns, wie notwendig dieser Einsatz gegen Abschiebung ist. In diesem Sinne ist zu hoffen, dass die Vergabe der Georg-Fritze-Gedächtnisgabe an unser Netzwerk noch viel mehr Kirchengemeinden dazu motiviert, von inhumanen Abschiebung bedrohten Menschen Kirchenasyl zu gewähren.

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Nachruf: Gabriele Spieker

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